Einreisebestimmungen und Zoll
Einreisebestimmung und Zollinformationen für Ungarn
Quelle: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
Stand: 23.06.2014
(Unverändert gültig seit: 25.04.2014)
Personalausweis, Reisepass, Visum
Für die Einreise nach Ungarn benötigen Reisende einen
gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Kinder müssen über einen Kinderausweis mit Lichtbild verfügen.
Kinder ohne Eltern reisen mit einer Vollmacht der beiden
Elternteile.
Sollte das Reisedokument verloren gehen, so muss unverzüglich
das zuständige Konsulat bzw. die Botschaft - je nach
Staatsangehörigkeit - informiert werden. Staatsbürger
visumpflichtiger Länder können ein Visum in der
Konsular-Abteilung der Ungarischen Botschaft beantragen.
Organspendeausweis empfehlenswert
Touristen können bei tödlichen Unfällen auf Auslandsreisen
ungewollt zu Organspendern werden. Denn in den meisten
europäischen Ländern, so auch in Ungarn, gilt für Organspenden
die so genannte Widerspruchsregelung. Damit werde man nach dem
Tod automatisch zum möglichen Organspender, wenn man nicht
ausdrücklich etwas anderes festgelegt hat. In vielen Fällen
hätten dann nicht einmal mehr die Angehörigen ein
Widerspruchsrecht.
In Ungarn einkaufen
Waren, die Sie in der EU einkaufen, befinden sich in der EU im
so genannten "freien Verkehr". Die im Kaufpreis enthaltenen
Steuern (insbesondere Umsatzsteuer und gegebenenfalls
Verbrauchsteuern, wiezB Alkoholsteuer, Biersteuer, Tabaksteuer)
wurden in jenem EU-Staat erhoben, in dem Sie die Waren gekauft
haben. Derart erworbene Waren können Sie in Ihrem Reisegepäck
innerhalb der EU (beachte jedoch Besonderheiten) frei bewegen,
ohne dass diese Abgaben ein weiteres Mal bezahlt werden müssen.
Dieses Prinzip gilt für den gesamten privaten Warenverkehr mit
folgenden drei Ausnahmen:
• Beim Kauf neuer Fahrzeuge müssen Sie die Erwerbsteuer
(Form der
Umsatzsteuer) und NoVA (Normverbrauchsabgabe) bezahlen. Sie
erhalten jedoch das Fahrzeug von Ihrem Verkäufer
umsatzsteuerfrei.
• Tabakwaren oder alkoholische Getränke in Ihrem
Reisegepäck sind nur so
weit abgabenfrei, als sie Ihrem Eigenbedarf dienen. Bei
Überschreiten der folgenden Richtmengen müssen Sie darlegen,
dass die Waren für Ihren Eigenbedarf bestimmt sind:
- Zigaretten: 800 Stück
- Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei
Gramm): 400 Stück
- Zigarren: 200 Stück
- Rauchtabak: 1 Kilogramm
- Spirituosen: 10 Liter
- andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22 %
vol.: 20 Liter
- Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein): 90 Liter
- Bier: 110 Liter
Abweichend von diesen Richtmengen gilt folgende
Sonderregelung:
Für Zigaretten, die Sie in Ihrem Reisegepäck aus Ungarn,
Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien oder Bulgarien nach
Österreich mitbringen, gilt ab 1. März 2014 eine Steuerfreimenge
von 300 Stück. Für jene Zigaretten, die Sie über diese Freimenge
hinaus mitführen, müssen Sie die Tabaksteuer beim Zollamt
unverzüglich (mündlich) anmelden und entrichten.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich, das
jedoch nur bei vorübergehendem Aufenthalt zur medizinischen
Betreuung in Notfällen herangezogen werden kann. Die e-card der
österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im
EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische
Krankenversicherungskarte (EKVK).
Verkehr
Von der Einreise mit blauen Probefahrkennzeichen nach Ungarn
bzw. deren Benützung während einer Fahrt auf ungarischem Gebiet
wird dringend abgeraten, da diese Kennzeichen von ungarischer
Seite derzeit nicht anerkannt und bei Kontrollen von befugten
Organen sofort abgenommen werden.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
In Ortschaften: 50 km/h
Auf Landstraßen / Schnellstraßen: 90 / 110 km/h
Auf Autobahnen: 130 km/h
Es gelten 0,0 Promille, die strikt kontrolliert werden. Schon
geringste Alkoholisierungen werden streng geahndet.
Für die Benützung der Autobahnen ist eine Mautgebühr zu
entrichten, die am Grenzübergang und an größeren
Autobahntankstellen bezahlt werden kann.
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die
Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen
Versicherungskarte wird angeraten. Das Lenken eines Fahrzeugs
ohne Führerschein – auch mit polizeilicher Verlustbestätigung –
ist nicht erlaubt. In Ungarn wird bei Verkehrskontrollen auch
die Begutachtungsplakette des Fahrzeugs überprüft. Ist diese
abgelaufen, werden meist sofort der Zulassungsschein und die
Kennzeichentafeln eingezogen und ein Fahrverbot verhängt. Die in
Österreich geltende Toleranzfrist von vier Monaten wird in
Ungarn nicht akzeptiert! Es wird daher von Fahrten nach Ungarn
mit abgelaufenem "Pickerl" grundsätzlich abgeraten.
Die Polizei kann bei überhöhter Geschwindigkeit, Nichtbenutzung
des Sicherheitsgurts, Überquerung von Kreuzungen bei Rotlicht
oder Trunkenheit am Steuer eine Geldstrafe zwischen 10.000 HUF
und 300.000 HUF verhängen, die sofort zu bezahlen ist. Wird sie
nicht gleich entrichtet, ist die Polizei berechtigt, das
Fahrzeug an der Weiterfahrt zu hindern. Der Lenker erhält dann
eine schriftliche Mitteilung in ungarischer, englischer,
deutscher oder russischer Sprache, mit der über die verhängte
Geldstrafe, den für das Fahrzeug vorgeschriebenen
Aufenthaltsort, den Anfahrtsweg dahin sowie über die
Rechtsbestimmungen bezüglich des Verfahrens informiert wird. Der
Zulassungsschein hat bei der Polizeibehörde zu verbleiben, der
Lenker erhält dafür eine Quittung. Ausländische
Zulassungsscheine werden in weiterer Folge von der ungarischen
Behörde an die ausstellende ausländische Behörde gesendet. Falls
während einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass der
Lenker oder der Fahrzeughalter eine ungarische Verwaltungsgebühr
schuldet, kann dies ebenfalls zur Zurückhaltung des Fahrzeuges
führen.
NEU! Ungarn erweitert die Warnwestenpflicht Bisher waren sie für
Autofahrer, ihre Passagiere und Radfahrer Pflicht - jetzt müssen
auch Fußgänger in Ungarn mit Warnwesten ausgerüstet sein, wenn
sie nachts oder bei schlechter Sicht auf Straßen außerhalb
geschlossener Ortschaften unterwegs sind. Weste-Muffel riskieren
Geldbußen bis zu 120,- €.
Mobiltelefone dürfen im Kraftfahrzeug während der Fahrt nur über
eine Freisprechanlage benutzt werden. Für Fahrzeuge mit 2 oder 3
Rädern ist die Benutzung eines Handys verboten.
Personenwagen müssen außerhalb bewohnter Gebiete bzw.
Ortschaften mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren, für
Motorräder, Mopeds und Fahrräder mit Hilfsmotor gilt dies immer!
In Ungarn bedeutet ein kurzes Aufleuchten der Scheinwerfer den
Verzicht auf die Vorfahrt.
Das Anlegen der Sicherheitsgurte auf den Vordersitzen und im
Fond des Wagens ist Pflicht. Auf dem Beifahrersitz dürfen Kinder
unter 12 Jahren nicht befördert werden. Für kleinere Kinder (bis
150 cm) sind Kindersicherheitssitze Pflicht. Hupen innerhalb
geschlossener Ortschaften ist nur bei Gefahr erlaubt. Auf
Motorrädern und Fahrrädern mit Hilfsmotor ist das Tragen eines
Helmes für Fahrer/in und Sozius Pflicht. Das Überholen in
Kurven, an Kreuzungen, Bahnübergängen und unmittelbar vor
Fußgängerschutzwegen ist verboten!
In ländlichen Gebieten muss besonders auf gelegentlich
unbeleuchtete Fahrräder, landwirtschaftliche Fahrzeuge,
Pferdekutschen, Lastkraftwagen geachtet werden.
Bahnübergänge werden 150 m im Voraus angezeigt, dann muss die
Geschwindigkeit. in bewohnten Gebieten auf 30 km/h und außerhalb
auf 40 km/h reduziert werden. Bahnübergänge müssen mit einer
Geschwindigkeit von 5 km/h überquert werden. (Auch bei freier
Fahrt, die durch Lichtsignale angezeigt wird, sollte man
vorsichtig sein.) Auf kreuzenden Fahrradverkehr wird mit einem
Warnschild hingewiesen. Das Fernlicht darf in bewohnten Gebieten
nur kurze Zeit auf schlecht beleuchteten Wegstrecken
eingeschaltet und benutzt werden und dies nur dann, wenn dadurch
Hindernisse besser zu erkennen sind.
Ein Tempolimit am Ortsbeginn hat für das gesamte Wohngebiet
Gültigkeit.
Ordnungswidrig parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt. Darauf
verweisen zusätzliche Zeichen unter den Halte- und
Parkverbotsschildern. Auf dem Plattensee dürfen keine Boote mit
Benzin- oder Dieselmotor, sondern nur elektrisch betriebene
Boote verkehren. Fahrzeuge mit beschädigter Karosserie dürfen
nur mit behördlicher Genehmigung ausgeführt werden.
Einreise für Haustiere
Alle Haustiere (Hunde, Katzen, alla Kleintiere) können nach
Ungarn grundsätzlich eingeführt werden.
Bedingungen für Hunde, Katzen, Frettchen (seit 1. Oktober 2004):
Ein Heimtierausweis (pet passport) muss bei der Reise nach
Ungarn für sie mitgeführt werden, der von einem amtlichen
Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass eine
gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres, ggf. eine
gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde
(Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 26. Mai 2003).
Bedingungen für andere Kleintiere: Die Vorlage eines
internationalen Impfausweises, der auch die in der
Bundesrepublik Deutschland nötigen Impfungen ( gegen Tollwut,
Staupe usw. ) enthält. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30
Tage und höchstens ein Jahr vor der Einreise erfolgen. Eine
Bescheinigung des Amtstierarztes, wonach das untersuchte Tier
keine ansteckenden Krankheiten hat und im Umkreis von 30 bis 40
km in den letzten vier Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten
sind. Diese Bescheinigung muss für alle Tiere - also auch für
Vögel - vorgelegt werden und darf nicht älter sein als acht
Tage.
So genannte gefährliche Hunde oder "Kampfhunde" dürfen nach
Ungarn nicht eingeführt werden. Zu den gefährlichen Hunderassen
gehören in Ungarn: Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire
Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu,
Argentinischer Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero, Pitbull
und Bandog, sowie Mischlinge jeglicher Art der aufgeführten
Rassen. Dobermann und Rottweiler zählen nicht zu den
gefährlichen Hunderassen, auch deren Mischung nicht. Zu beachten
ist es dabei, dass diese auch nicht für den Kampf ausgebildet
sein dürfen!
Hunde müssen in Ungarn auf öffentlich zugänglichen Plätzen an
der Leine geführt werden, auf öffentlichen Verkehrsmitteln muss
auch ein Maulkorb mitgeführt werden.
Für Hunde wird eine Tierhalte-Haftpflichtversicherung dringend
empfohlen.
Bitte beachten Sie, dass das örtliche Gesundheitsamt das Baden
von Hunden im Plattensee und im Velence-See nicht erlaubt, Hunde
dürfen nur auf Freistrandbäder mitgenommen werden, wenn es dort
nicht ausdrücklich verboten wurde.
Medizinische Betreuung
Für die Einreise nach Ungarn sind keine Schutzimpfungen
erforderlich. Die im Ausland laut ärztlichem Rezept verordneten
Medikamente sind auch in ungarischen Apotheken erhältlich. Ohne
Rezept kann man gewisse Arzneimittel in den Apotheken nur
begrenzt erhalten. Die im Ausland abgeschlossenen
Krankenversicherungen beinhalten die Bedingungen über den
finanziellen Ausgleich bzw. die Deckung der gesundheitlichen
Versorgung in Ungarn. Welche Kreditkarten akzeptiert werden,
entscheidet die jeweilige Einrichtung des Gesundheitswesens. In
Ungarn stehen einem ausländischen Staatsbürger Leistungen der
ersten Hilfe, Rettungsdienst und Krankenwagen kostenlos zu, wenn
eine sofortige Versorgung des Patienten erforderlich ist und der
Kranke ohne ärztliche Versorgung bleibende gesundheitliche
Schäden erleiden könnte.
Für Notruf, Krankenwagen und Unfallmeldung wählt man in ganz
Ungarn die Telefonnummer 104.
Andernfalls müssen die Kosten für die medizinische Versorgung
nach den festgesetzten Tarifen bei der jeweiligen Einrichtung
direkt beglichen werden. Die Telefonnummern der ärztlichen
Notdienste und der nachts geöffneten Apotheken findet man in den
örtlichen Telefonbüchern. In Ungarn unterliegen ärztliche
Eingriffe, die Verwendung von Blutkonserven und Blutpräparaten
sehr strengen, mehrfachen Kontrollen. Diesen Maßnahmen ist es zu
verdanken, dass die medizinische Betreuung für alle Personen in
Ungarn unbedenklich und sicher ist.
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